Informantenkanal

INTERNE POLITIK VON

KANAL DES INFORMANTEN

Bei KORÖSHI ist es uns ein Anliegen, die Gesetze und internen Vorschriften sowie die in unserem Unternehmen verankerten Grundsätze einzuhalten. Aus diesem Grund stellen wir Werkzeuge zur Verfügung, um Verhaltensweisen zu erkennen und zu verhindern, die nicht unseren Werten entsprechen. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Aus diesem Grund verwaltet unsere Personalabteilung unseren völlig unparteiischen und vertraulichen Informantenkanal, in dem Themen behandelt werden wie:

· Sexuelle Belästigung, Belästigung am Arbeitsplatz und/oder Diskriminierung

· Verdächtige anderer Verstöße gegen geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, sonstige staatliche Bestimmungen oder unmittelbare Rechtsakte der Europäischen Union

· Risiken für Menschenrechte und Umwelt, die dem Unternehmen zugeschrieben werden könnten

· Andere Verhaltensweisen, die einen Rechtsmissbrauch durch das Unternehmen oder seine Lieferanten beinhalten können

 

I.                    EINFÜHRUNG, GEGENSTAND UND ANWENDUNG

Sein Ziel besteht darin, einen internen Kanal für die Meldung möglicher Verstöße gegen Vorschriften, Verstöße gegen interne und/oder ethische Richtlinien einzurichten und ein Schutzsystem für den Informanten in Übereinstimmung mit dem Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zur Regelung des Schutzes einzurichten von Personen, die Verstöße gegen Vorschriften und die Bekämpfung von Korruption melden.

Dieser Kanal ist ein Mechanismus, der es Mitarbeitern und anderen interessierten Parteien ermöglicht, jede Art von illegalem Verhalten oder Verhalten zu melden, das unseren Werten und ethischen Grundsätzen widerspricht, ohne Repressalien befürchten zu müssen, wodurch die Informationskultur, die Integritätsinfrastrukturen von Organisationen und die Werbung gestärkt werden der Informations- oder Kommunikationskultur als Mechanismus zur Prävention und Erkennung von Bedrohungen des öffentlichen Interesses. Auf diese Weise möchten wir eine Kultur der Transparenz, Integrität und Verantwortung in unserer Organisation fördern und gleichzeitig diejenigen Mitarbeiter schützen, die sich in gutem Glauben dazu entschließen, eine Beschwerde einzureichen.

II.                  KANAL DES INFORMANTEN

Der Kanal des Informanten ist für die Person zuständig, die für das interne System des Kanals verantwortlich ist, und verfügt je nach Umfang der erhaltenen Informationen über verschiedene Manager.

Der Systemverantwortliche ist verantwortlich für:

     • Empfang, Registrierung und Verwaltung von Beschwerden, die über den Whistleblower-Kanal eingehen.

     • Ernennung der Person oder des Teams, die/das für die Untersuchung der eingegangenen Beschwerden verantwortlich ist.

     • Gewährleistung des Schutzes von Hinweisgebern und der Vertraulichkeit eingegangener Beschwerden.

     • Bewertung der Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der eingegangenen Beschwerden.

     • Entscheidung über die geeigneten Maßnahmen auf Basis der Untersuchungsergebnisse.

   • Überwachung und regelmäßige Überprüfung des Beschwerdemanagementprozesses und der internen Richtlinien des Unternehmens.

     • Erstellung von Berichten und Empfehlungen für die Geschäftsleitung zu den eingegangenen Beschwerden und den ergriffenen Maßnahmen.

Hinweisgeber im Geltungsbereich des Gesetzes können ihre Beschwerden auf folgende Weise vorbringen:

· Link zum Online-Kanal des Informanten: https://compliance.legalsending.com/canal/?C=4860789019017098

·         QR-Code:


· Senden Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: canalcomunicacion@koroshi.tv

· An die Personalabteilung gerichtete Post; Verantwortlich für das interne Informationssystem des Unternehmens.

Auf Wunsch der meldenden Person kann die Kommunikation durch ein persönliches Treffen erfolgen, das an die für das System verantwortliche Person gerichtet ist.

III.                INFORMANTE THEMEN

Der Kanal kann genutzt werden von:

1. Personen, die für andere den Status eines Angestellten oder Arbeiters haben.

2. Die selbstständigen Mitarbeiter (Freiberufler).

3. Aktionäre, Teilnehmer und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft angehören, einschließlich nicht geschäftsführender Mitglieder.

4. Jede Person, die für oder unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Subunternehmern und Lieferanten arbeitet.

5. Andere

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die über den Whistleblower-Kanal eingereichten Beschwerden in gutem Glauben erfolgen müssen, das heißt, sie müssen durch Beweise und konkrete Fakten untermauert sein.


IV.                MELDEPFLICHTIGE FAKTEN

Der Kanal wird nur verwendet, um das Unternehmen vor den folgenden Aspekten zu warnen:

A. Alle Handlungen oder Unterlassungen, die einen Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union darstellen könnten, sofern:

1. Sie fallen in den Anwendungsbereich der im Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz meldender Personen aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union über Verstöße gegen das Unionsrecht, unabhängig von der Einstufung, die die interne Rechtsordnung ihnen vornimmt.

2. die finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne von Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beeinträchtigen; entweder

3. Sie beeinträchtigen den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union und von Staaten gewährter Beihilfen sowie damit verbundener Verstöße gegen den Binnenmarkt im Zusammenhang mit Handlungen, die gegen Körperschaftssteuervorschriften oder -praktiken verstoßen, deren Zweck darin besteht, einen Steuervorteil zu erlangen, der den Zweck oder Zweck der für die Körperschaftssteuer geltenden Gesetzgebung untergräbt.

B. Handlungen oder Unterlassungen, die eine schwere oder sehr schwere Straf- oder Ordnungswidrigkeit darstellen können*.

*In jedem Fall gelten alle schweren oder sehr schweren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die einen wirtschaftlichen Schaden für die Staatskasse und die Sozialversicherung nach sich ziehen.

Der Hinweisgeber muss mindestens einen Hinweis auf den subjektiven Umfang des Verstoßes (Verstoß gegen Rechtssache oder Vorschrift: EU-Recht; strafrechtlicher Verstoß; oder Verwaltungsverstoß) geben; und eine möglichst detaillierte Beschreibung der gemeldeten Ereignisse (relevante Informationen zum Geschehen) unter Beifügung ggf. vorhandener Unterlagen.

Ebenso können Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie eine Kontakttelefonnummer angeben, wenn Sie sich nicht für eine anonyme Kommunikation entscheiden.

Wenn Sie die Identität der Person kennen, die für die gemeldete Unregelmäßigkeit verantwortlich ist, oder diesen Sachverhalt einer anderen Stelle oder Einrichtung über einen externen Kanal mitgeteilt haben, können Sie diese Informationen ebenfalls bereitstellen.

V.                  BESCHWERDEVERFAHREN

Das Unternehmen verpflichtet sich, allen über den Whistleblower-Kanal eingehenden Meldungen über mögliche Verstöße oder Nichteinhaltungen nachzugehen.

Das Unternehmen benennt eine Person oder ein Team als Verantwortliche für das Informationssystem oder den Whistleblower-Kanal, die für den Empfang, die Aufzeichnung und die Verwaltung der über den Whistleblower-Kanal eingegangenen Beschwerden zuständig ist.

Die für das System verantwortliche Person wird ihre Funktionen unabhängig und autonom gegenüber den übrigen Organen der Entität oder Körperschaft ausüben, sie wird bei ihrer Ausübung keinerlei Weisungen erhalten können, und sie wird über alle Rechte verfügen persönliche und materielle Mittel, die zu ihrer Durchführung erforderlich sind.

Alle Meldungen werden unparteiisch und vertraulich untersucht und auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse werden geeignete Maßnahmen zum Schutz des Hinweisgebers ergriffen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Beschwerdeführer nach Möglichkeit und ohne Beeinträchtigung der Vertraulichkeit und des Schutzes des Beschwerdeführers über den Stand der Untersuchung und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren und zusätzliche Informationen zu den über den Kanal mitgeteilten Fakten anzufordern.

Auf Wunsch des Informanten kann ihm auch im Rahmen eines persönlichen Treffens innerhalb einer Frist von maximal sieben Tagen eine Mitteilung vorgelegt werden. Dieses Treffen wird gemäß den gesetzlich festgelegten Bedingungen aufgezeichnet. Unbeschadet der ihm nach den Datenschutzbestimmungen zustehenden Rechte wird dem Hinweisgeber die Möglichkeit gegeben, das Gesprächsprotokoll durch Unterschrift zu prüfen, zu berichtigen und zu akzeptieren.

Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen, alle eingegangenen Beschwerden und ergriffenen Maßnahmen weiterzuverfolgen, um die Wirksamkeit dieser Richtlinie zu gewährleisten und den Prozess kontinuierlich zu verbessern.

Die Kommunikation über das Informationssystem kann anonym erfolgen.

Die eingegangenen Mitteilungen werden innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen entgegengenommen und während einer Frist von höchstens 3 Monaten bearbeitet, außer in Fällen besonderer Komplexität, die eine Verlängerung der Frist erfordern; in diesem Fall kann diese auf maximal verlängert werden weitere drei Monate.

Alle Informationen werden unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wenn der Sachverhalt den Tatbestand einer Straftat erfüllen könnte. Für den Fall, dass der Sachverhalt die finanziellen Interessen der Europäischen Union berührt, wird er an die Europäische Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Zusätzlich zu diesem internen Kanal gibt es weitere externe Kanäle, die von den zuständigen Behörden zugelassen wurden, um in den oben genannten Bereichen ebenfalls Handlungen oder Unterlassungen zu kommunizieren, die einen Verstoß darstellen könnten. Zu diesen Kanälen gehören:

Staatliche oder autonome Kanäle:

· Nationaler Koordinierungsdienst für Betrugsbekämpfung

· Staatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität

· Nationale Polizei

· Unabhängige Informantenschutzbehörde*:

* Das Gesetz 2/2023 legt die konkrete Schaffung dieses externen Informationskanals und die Ernennung einer unabhängigen Behörde zum Schutz von Informanten fest. Die oben genannten Personen („Informanten“) können der genannten Behörde oder den entsprechenden Behörden oder autonomen Körperschaften die Begehung von im Abschnitt „Mitteilungen“ aufgeführten Handlungen oder Unterlassungen entweder direkt oder nach erfolgter Mitteilung über uns mitteilen diesen internen Informationskanal. (INFORMATIONEN ZUM ZUGRIFF AUF DIESEN EXTERNEN KANAL SIND NOCH NICHT VERFÜGBAR)

Europäische Sender

· Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

VI.                SCHUTZ VON INFORMANTEN

Wir setzen uns für den Schutz von Personen ein, die Verstöße oder Verstöße gemäß Gesetz 2/2023 melden.

Personen, die Verstöße melden oder offenlegen, haben Anspruch auf Schutz vor Repressalien, sofern folgende Umstände vorliegen:

1. Sie haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass die genannten Informationen zum Zeitpunkt der Mitteilung oder Offenlegung wahr sind, auch wenn sie keine schlüssigen Beweise vorlegen, und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

2. Die Mitteilung oder Offenlegung erfolgte im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.

Handlungen, die eine Vergeltung darstellen, einschließlich der Androhung von Vergeltungsmaßnahmen und versuchter Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die eine Mitteilung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einreichen, sind ausdrücklich verboten.

Unter Vergeltung wird jede Handlung oder Unterlassung verstanden, die gesetzlich verboten ist oder die direkt oder indirekt eine Benachteiligung mit sich bringt, die den Betroffenen im Arbeits- oder Berufskontext eine besondere Benachteiligung einer anderen Person nur aufgrund ihres Status zur Folge hat als Informanten oder wegen öffentlicher Offenlegung.

Während der Bearbeitung der Akte haben die von der Mitteilung betroffenen Personen das Recht auf die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung und das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen der in diesem Gesetz geregelten Bedingungen sowie den gleichen Schutz für Hinweisgeber, Wahrung ihrer Identität und Gewährleistung der Vertraulichkeit der Sachverhalte und Daten des Verfahrens.

Die unabhängige Behörde zum Schutz von Informanten, A.A.I. kann im Rahmen der von ihm angeordneten Disziplinarverfahren einstweilige Maßnahmen gemäß Artikel 56 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen ergreifen

Ausdrücklich vom gesetzlichen Schutz ausgenommen sind Personen, die Folgendes mitteilen oder offenbaren:

1. Informationen in Mitteilungen, die von einem internen Informationskanal oder aus einem der gesetzlich vorgesehenen Gründe abgelehnt wurden.

2. Informationen im Zusammenhang mit Behauptungen über zwischenmenschliche Konflikte oder die nur den Informanten und die Personen betreffen, auf die sich die Mitteilung oder Offenlegung bezieht.

3. Informationen, die der Öffentlichkeit bereits vollständig zugänglich sind oder bei denen es sich um bloße Gerüchte handelt.

4. Informationen, die sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.

 

VII.              VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die von der Verarbeitung betroffenen personenbezogenen Daten, die bereitgestellten Dokumente und alle anderen in der Beschwerde bereitgestellten Informationen, die personenbezogene Daten enthalten, werden von den Verantwortlichen des Hinweisgeber-/Beschwerdekanals vertraulich behandelt, um der Verpflichtung zur Untersuchung und Bearbeitung der Beschwerde nachzukommen. eingereichten Beschwerde sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Gesetz 2/2023 vom 20. Februar, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen Vorschriften melden, und die Korruptionsbekämpfung.

Personenbezogene Daten, die nicht eindeutig für die Verarbeitung bestimmter Informationen relevant sind, werden nicht erhoben oder, wenn sie versehentlich erhoben werden, unverzüglich gelöscht.

  Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Gewährleistung der Einhaltung des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar zur Regelung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen Vorschriften melden, und der Korruptionsbekämpfung sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte und des Organgesetzes 7/2021 vom 26. Mai über den Schutz personenbezogener Daten Personenbezogene Daten, die zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten sowie der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen verarbeitet werden.

Der Zugriff auf die im internen Informationssystem enthaltenen personenbezogenen Daten ist beschränkt auf:

a) Die für das System verantwortliche Person und derjenige, der es direkt verwaltet.

b) Die für die Personalabteilung zuständige Person oder die ordnungsgemäß benannte zuständige Stelle, nur wenn die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen einen Arbeitnehmer eingeleitet werden könnte.

c) Die Person, die für die juristischen Dienstleistungen des Unternehmens oder der Einrichtung verantwortlich ist, wenn die Verabschiedung rechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den in der Mitteilung dargelegten Tatsachen erfolgen soll.

d) Die für die Behandlung verantwortlichen Personen, die gegebenenfalls benannt werden.

e) Der Datenschutzbeauftragte.

Die Daten können der Rechtsabteilung, Anwälten, Justizbehörden und staatlichen Sicherheitskräften und -behörden mitgeteilt werden, falls die erhaltenen Informationen als Straftat oder Rechtsverstoß angesehen werden könnten.

Rechtsgrundlage der Behandlung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Falle der internen Kommunikation gilt gemäß den Bestimmungen von Artikel 6.1.c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments als rechtmäßig Rat, vom 27. April 2016, 8 des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember und 11 des Organgesetzes 7/2021 vom 26. Mai, wenn es gemäß den Bestimmungen der Artikel 10 und 13 des Gesetzes Es ist zwingend erforderlich, über ein internes Informationssystem zu verfügen. Wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, wird davon ausgegangen, dass die Behandlung unter Artikel 6.1.e) der oben genannten Verordnung fällt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Falle externer Kommunikationskanäle gilt als rechtmäßig gemäß den Bestimmungen der Artikel 6.1.c) der Verordnung (EU) 2016/679, 8 des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember und 11 des Organgesetzes 7/2021 vom 26. Mai.

Rechte des Interessenten: Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch, kostenlos per E-Mail an: canalcomunicacion@koroshi.tv in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Aufbewahrung: Die Daten werden für den für die Bearbeitung der Datei festgelegten Zeitraum (3 Monate) und für die Zeit aufbewahrt, die für die Ausübung rechtlicher Schritte erforderlich ist oder für den Fall, dass Beweise für die Verwaltung des Kanals hinterlassen werden müssen. Der Interessent hat das Recht, beim AEPD unter www.aepd.es einen Antrag einzureichen, um den Schutz seiner Rechte zu beantragen.

VIII.            KOMMUNIKATION UND BEWUSSTSEIN

Es werden regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um eine Kultur der Integrität und Transparenz zu fördern und Mitarbeiter und andere Interessengruppen über den Whistleblower-Kanal zu informieren

Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Richtlinie an alle Mitarbeiter und Interessenten weiterzugeben und sie regelmäßig zu aktualisieren, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.


Stand Juni 2023.